• Mit einer Studienplatzklage
    erfolgreich ins Traumstudium!

    Kanzlei Frankfurt 069-310 19 173
    Kanzlei Gießen 0641-97 22 538

Mit einer Studienplatzklage
erfolgreich ins Traumstudium!

Kanzlei Frankfurt 069-310 19 173
Kanzlei Gießen 0641-97 22 538

Studienplatzklage mit Kanzlei Rose

Die Rechtsanwaltskanzlei Rose ist spezialisiert auf das Hochschulzulassungsrecht / die sogenannte Studienplatzklage und auf Hochschul- und Prüfungsrecht.
Die Kanzlei verfügt über eine bundesweite Erfahrung in weit über tausend Studienplatzklage-Verfahren und Prüfungsanfechtungen gegen verschiedene Universitäten und Fachhochschulen bundesweit.

Wir beraten und vertreten Studienplatzbewerber bei der Studienplatzklage im gesamten Bundesgebiet und haben bereits zahlreichen Mandanten ihr gewünschtes Studium ermöglicht. Möchten Sie eine Studienplatzklage für Medizin, in den Bereichen Zahnmedizin, Psychologie oder einem anderen Studienfach (Bachelor- oder Masterstudium) einleiten, sind wir die richtige Kanzlei für Sie.

Das sagen unsere Mandanten auf Anwalt.de

  • "Tolle Kanzlei! Tolle Beratung! Hab Jahre auf einen Studienplatz gewartet und durch die Kanzlei wurde mein Traum wahr! Nur zu empfehlen!"

  • "Alles super gelaufen. Dank Frau Rose und ihrer Kanzlei geht für meine Tochter ein Traum in Erfüllung, sie kann endlich den gewünschten Studiengang studieren, vielen Dank dafür! Ich empfehle die Kanzlei Rose gern weiter!"

  • "Kompetente Beratung und Bearbeitung meiner Studienplatzklage, welche mir ermöglicht hat, mein Studium doch noch aufnehmen zu können.
    Frau Rose und ihre Kanzlei kann ich wärmstens weiterempfehlen."

Wir fordern Ihr Recht ein

Fakt ist, dass jeder Studienplatzbewerber hierzulande das Recht auf freie Studienwahl hat.

Dies ist ein Grundrecht, das verfassungsrechtlich durch das Grundgesetz geschützt ist. Bestehen jedoch für designierte Studienfächer Zulassungs- oder Zugangsbeschränkungen, so wird dieses Grundrecht verletzt. Mit der Kanzlei Rose als erfahrener und kompetenter Rechtsbeistand beraten und planen wir Ihre Studienplatzklage und treten dem mit der richtigen Klagestrategie entgegen.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten

Die Planung und Einleitung von Studienplatzklagen ist bereits dann zu empfehlen, wenn Sie schon absehen können, dass die gewünschten Universitäten und Hochschulen mangels ausreichender Abiturnote oder anderer Zugangsbeschränkungen den Zugang zum Wunschstudium verwehren werden und Sie dadurch nicht wertvolle Zeit verlieren wollen.

Die frühzeitige Informationseinholung vor dem Ablauf von Bewerbungsfristen und Ablehnungsbescheiden kann Erfolgsaussichten erhöhen. Daher raten wir Ihnen, sich bereits vor dem Ablauf der regulären Bewerbungsfristen an den Universitäten/ Hochschulen mit uns in Verbindung zu setzen. Damit können Sie in jedem Fall nichts falsch machen.

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