Rechtsanwalt Studienplatzklage | 60323 Frankfurt | 35390 Gießen

Studienplatzklage, Hochschulzulassungsrecht und Prüfungsrecht:

Mit einer Studienplatzklage zum angestrebten Wunschstudium

Wenn das angestrebte Studium wegen eines zu hohen Numerus Clausus nicht auf direktem Weg zugänglich ist, können Sie mit Hilfe einer Studienplatzklage Ihr Wunschstudienfach einklagen. Die Planung und Einleitung von Studienplatzklagen ist bereits dann zu empfehlen, wenn Sie schon absehen können, dass die gewünschten Universitäten und Hochschulen mangels ausreichender Abiturnote oder anderer Zugangsbeschränkungen den Zugang zum Wunschstudium verwehren werden und Sie durch vergeudete Wartesemester nicht wertvolle Zeit verlieren wollen. Die frühzeitige Informationseinholung vor dem Ablauf von Bewerbungsfristen und Ablehnungsbescheiden kann Erfolgsaussichten erhöhen.

Studienplatzklagen gegen Universitäten

Die Rechtsanwaltskanzlei Rose ist spezialisiert auf Hochschulzulassungsrecht, Hochschul- und Prüfungsrecht. Die Kanzlei ist bundesweit auf die Führung von Studienplatzklagen gegen Universitäten und Hochschulen spezialisiert und verfügt über Erfahrung in mehreren hundert Verfahren.

Wir beraten und vertreten Studienplatzbewerber im gesamten Bundesgebiet und haben bereits zahlreichen Mandanten ihr gewünschtes Studium ermöglicht. Möchten Sie eine Studienplatzklage für Medizin, in den Bereichen Zahnmedizin, Psychologie oder einem anderen Studienfach (Bachelor-oder Masterstudium) anstrengen, sind wir die richtige Kanzlei für Sie.

Fakt ist, dass jeder Studienplatzbewerber hierzulande das Recht auf freie Studienwahl hat. Dies ist ein Grundrecht, das verfassungsrechtlich durch das Grundgesetz geschützt ist. Bestehen jedoch für designierte Studienfächer Zulassungs- oder Zugangsbeschränkungen, so wird dieses Grundrecht verletzt. Mit einer Studienplatzklage und der richtigen Klagestrategie treten wir dem entgegen.

Mit Studienplatzklage Aussicht auf Wunschstudium

Studienplatzklagen erhöhen die Aussichten aufs Wunschstudium. Wird Ihr Studienplatzgesuch abgelehnt, können Sie sich auf das Hochschulzulassungsrecht berufen. Möchten Sie keine weitere Zeit verlieren und einen Studienplatz zum kommenden Semester einklagen, loten wir mit Ihnen die optimale und für Sie individuelle Klagestrategie einer Studienplatzklage aus. Nehmen Sie gerne frühzeitig mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich ausführlich beraten.

Es gilt: Studienplatzklagen können in allen zulassungsbeschränkten Studienfächern geführt werden.

Auf unseren Seiten finden Sie Informationen zur Studienplatzklage

  • in den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin
  • in höhere Fachsemester und in den klinischen Studienabschnitt/ Quereinstieg, z.B. von der Zahnmedizin zur Humanmedizin
  • in nichtmedizinischen Fachbereichen, z.B. Psychologie, Pharmazie, Lehramt, Soziale Arbeit, BWL, Jura, u.a.
  • in Master-Studiengängen

Beratungsgespräche sind sowohl telefonisch als auch persönlich möglich. Auch wenn Sie nicht in örtlicher Nähe zu unserer Kanzlei wohnen, ist die Vertretung und Führung einer Studienplatzklage ohne Probleme möglich, da unsere Kanzlei bundesweit tätig ist.

Sprechen Sie uns gerne an!



ZDF – “heute-journal” – Fernsehbeitrag und Interview mit Rechtsanwältin Rose

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