Hochschulrecht
Wir beraten Sie neben dem Spezialgebiet des Hochschulzulassungsrechts/ der Führung von Studienplatzklagen auch in anderen Belangen des Hochschulrechts.
In diesem Bereich beraten wir Sie z.B. bei
- Exmatrikulationen
- Herausgabe von Leistungsnachweisen
- Nichtbestehen von Prüfungen
- Zulassung zu Prüfungen und Lehrveranstaltungen
- Befristung von Hochschuldienstverträgen
- Doktorarbeiten/ Promotionen



