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Exmatrikulation

Effektiv und erfolgreich gegen eine Exmatrikulation vorgehen

Die Exmatrikulation ist wohl das Schlimmste, was einem Studierenden während seiner Hochschulausbildung passieren kann. Gleichgültig, ob die Universität oder Fachhochschule die Exmatrikulation aufgrund formaler Gründe vornimmt oder sich auf die Studien- oder Prüfungsordnung des eigenen Fachbereichs beruft – nicht immer muss durch die ausgesprochene Exmatrikulation das Ende des Studiums eingeläutet sein.

In vielen Fällen wird die Exmatrikulation rechtswidrig ausgesprochen und die Hochschulen halten sich nicht an die gesetzlichen Regelungen- teils wegen rechtlich fehlerhafter Bewertungen oder aufgrund von fahrlässigem Verhalten der Hochschulmitarbeiter. Insbesondere wenn Sie aufgrund von Krankheit oder anderen wichtigen Gründen, nicht an einer Prüfung teilnehmen konnten oder eine Abmeldung und Entschuldigung nicht rechtzeitig erfolgte, kann vorgetragen werden, dass der Sachverhalt, der zu der ausgesprochenen Exmatrikulation geführt hat, nicht ordnungsgemäß und ermessensfehlerfrei gewürdigt wurde. Aber auch in ungünstigen und verschuldeten Fällen der Betroffenen kann es möglich sein, durch geschickte Verhandlungen noch einen Vergleich mit der Universität oder Hochschule zur Regelung des Sachverhalts zu schließen.

Falls auch Sie sich in der Situation befinden, gegen eine Exmatrikulation ankämpfen zu müssen, sollten Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen und keinesfalls rechtliche Möglichkeiten verstreichen lassen. Wichtig ist vor allem die Einhaltung von Anfechtungsfristen, um eine Bestandskraft des ausgesprochenen Exmatrikulationsbescheids zu verhindern.

Wir haben uns auf rechtliche Fragestellungen zum Hochschul- und Prüfungsrecht spezialisiert und verfügen über exzellente Erfahrungen in diesem Bereich, wie unter anderem bei einem Vorgehen gegen Exmatrikulationen aus den verschiedensten Gründen. Mit einem Blick auf unsere Internetpräsenz haben Sie bereits den ersten Schritt gegen eine ausgesprochene Exmatrikulation eingeleitet. Gerne unterstützen wie Sie auch bei weiteren erforderlichen Schritten, sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich, erfolgreich gegen Ihre Exmatrikulation vorzugehen.