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Studienplatzklage

Per Studienplatzklage an die Universität

Die Studienplatzklage ermöglicht Ihnen, eventuell doch noch an den gewünschten Studienplatz zu kommen, wenn Sie von der Hochschule bereits eine Absage erhalten haben oder diese aufgrund des Numerus Clausus in Ihrem Fach absehen können. Auch wenn Sie den in Ihrem Studiengang geforderten Numerus Clausus (NC) nicht erfüllen, kann eine Studienplatzklage unabhängig von Ihrer Abiturnote und Wartezeit erfolgreich sein. Auch eine vorherige Bewerbung bei Hochschulstart/ der Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS) ist nicht zwingend für eine Studienplatzklage erforderlich – kann jedoch in einzelnen Klageverfahren die Chancen erhöhen.

Wir unterstützen Sie als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei, die auf Studienplatzklagen spezialisiert ist, für Ihre Rechte zu streiten und Ihre rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Deutschland hält als Rechtsstaat eine Vielzahl an Rechtsbehelfen, wie u.a. die Studienplatzklage für Sie bereit, um für die eigenen Ziele juristisch erfolgreich zu kämpfen. Mit der Studienplatzklage, der sogenannten „Kapazitätsklage“, wird die Universität oder Fachhochschule unabhängig von dem eigenen Zulassungsverfahren oder dem Zulassungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung auf die Nichtausschöpfung der möglichen Aufnahmekapazität von Studenten verklagt.

Jeder Studienplatzbewerber hat ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf freie Berufs- und Studienwahl. Dieses verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht wird durch die Zulassungsbeschränkungen der einzelnen Studiengänge beeinträchtigt und verletzt. Aufgrund der großen Anzahl der Bewerber und der nur begrenzt vorhandenen Ausbildungs- und Zulassungsmöglichkeiten der Universitäten, ist die Verletzung des Grundrechts zwar möglich, jedoch verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt, wenn die Universitäten sich streng an die gesetzlichen Vorgaben zur Ausschöpfung aller möglichen und vorhandenen Ausbildungskapazitäten halten.

Die Kapazitätsverordnung schreibt den Universitäten eine genaue Berechnung und Ermittlung der Aufnahmekapazität von Studenten für das jeweilige Semester anhand der zur Verfügung stehenden Lehrmittel und des bestehenden Lehrangebots vor. Da die Berechnungsmethode der vom Gesetzgeber erlassenen Kapazitätsverordnung (KapVO) durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird und das Berechnungsverfahren sehr kompliziert ist, unterlaufen den Universitäten und Fachhochschulen bei der Festsetzung von Studienplätzen jedes Semester wieder Fehler. Diesen Umstand machen wir uns im Rahmen Ihrer Studienplatzklage zu Nutze.

Wir führen im gesamten Bundesgebiet Ihre Studienplatzklage durch und analysieren die Gerichtsentscheidungen der vergangenen Jahre, die Gegebenheiten an den Universitäten und an welcher Universität oder Fachhochschule die besten Erfolgschancen für Ihre Studienplatzklage in den jeweiligen Fächern bestehen.

Wir unterstützen Sie mittels einer Studienplatzklage bei Ihrem Vorhaben, Ihr gutes Recht auf einen Studienplatz unter Berufung auf eine freie Berufs- und Studienwahl durchzusetzen. In einer individuellen Beratung zur Studienplatzklage klären wir mit Ihnen, welche Möglichkeiten und Optionen für Ihren persönlichen Fall bestehen, Ihr Recht auf einen
Studienplatz mittels Studienplatzklage einzuklagen.

Gerne prüfen wir auch Ihre persönliche und individuelle Rechtslage. Eine Verfahrensabwicklung bzw. die Durchführung einer Studienplatzklage ist auch ohne eine persönliche Vorsprache möglich und kann komplett per Post, Telefon, E-Mail und Fax abgewickelt werden.

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