Beratung
Beratungsgespräche zu einer Studienplatzklage sind sowohl persönlich, als auch telefonisch möglich.
Telefonisch erreichen uns Ihre Anrufe und Nachrichten auch außerhalb unserer Geschäftszeiten und an Wochenenden unter unserer Rufnummer 06 41-97 22 538.
Sollten wir Ihren Anruf außerhalb unserer Bürozeiten einmal nicht persönlich entgegen nehmen können, werden Ihre Nachrichten an einen kompetenten Ansprechpartner weitergeleitet und Sie erhalten einen gewünschten Rückruf selbstverständlich so schnell wie möglich, spätestens jedoch am darauf folgenden Werktag.
Diesen Service bieten wir Ihnen, um auch in eiligen Angelegenheiten und zur Fristwahrung außergerichtlicher und gerichtlicher Anträge zügig reagieren zu können und Ihre Interessen zu wahren.
Daher zögern Sie nicht uns hinsichtlich Ihres rechtlichen Anliegens zu kontaktieren und sich über rechtliche Möglichkeiten und Erfolgschancen zu informieren.
Wir werden Ihnen stets freundlich beratend zur Seite stehen und versuchen mit Ihnen eine erfolgsorientierte Strategie zur Lösung Ihres rechtlichen Sachverhalts zu erarbeiten.
Wir führen Studienplatzklagen für unsere Mandanten bundesweit durch.
Die Mandatsbetreuung ist daher ebenso gut per Post, E-Mail, Telefon und Fax möglich, wenn Sie nicht in örtlicher Nähe zu unserem Büro wohnen.
Persönliche Beratungsgespräche können auch außerhalb unseres Büros vereinbart werden, wenn Sie dies wünschen. Auch hier bietet sich einfach eine kurze Anfrage an.
Sie müssen keine langen Wege auf sich nehmen, um uns zu beauftragen.



