Kosten
Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührenordnung oder Vereinbarung eines Pauschalhonorars
Hinsichtlich der Kosten einer Studienplatzklage bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an.
Wir bieten Ihnen sowohl eine Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, als auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
Ein Pauschalhonorar hat den Vorteil, dass Sie bei der Beauftragung eines parallelen Klageverfahrens gegen verschiedene Universitäten (sog. Rundschlagverfahren) einen festen Kostenrahmen im Blick haben und sich nicht mit den verschiedenen Gebührensätzen und Streitwerten des anwaltlichen Kostenrechts befassen müssen.
Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richtet sich nach den Gegenstandswerten der Verfahren, die in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich beurteilt werden.
Daher ist es nicht ganz einfach, sich als juristischer Laie einen genauen Kostenüberblick zu verschaffen.
Fakt ist jedoch, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ein Produkt aus einem jahrelangen Gesetzgebungsprozess darstellt, welches von Politikern und Fachleuten unter Abwägung sämtlicher Faktoren geschaffen wurde, und das sowohl die Interessen der Mandanten und Verbraucher, als auch der Rechtsanwälte in gleichem Maße berücksichtigt.
Für welche Kostenabrechnung Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen.
Unsere Aufgabe besteht darin, Sie über sämtliche entstehenden Kosten vollumfänglich aufzuklären und Sie effektiv zu beraten, um wertvolle Kosten zu sparen.
Die Durchführung von Studienplatzklagen, vor allem in den medizinischen Studiengängen, kann teuer werden, da auch die anfallenden Gerichtskosten und Gegenanwaltskosten berücksichtigt werden müssen.
Aufgrund unseres Fachwissens werden wir unsere Klagestrategie jedoch an Ihrem Kosten-/ Nutzenvorteil orientieren, um Ihre Kosten möglichst gering zu halten.
Z.B. entstehen an Universitäten, die anwaltlich vertreten werden, höhere Kosten, als an Universitäten, die nicht anwaltlich vertreten sind.
Wir wählen selbstverständlich bei der Klagestrategie für Sie, die am kostensparendste Variante aus.
Sollten jedoch aufgrund unserer Analyse an anwaltlich vertretenen Universitäten besonders gute Chancen für das anstehende Semester bestehen, lohnt es sich die Kosten zu investieren.
Wir bitten Sie vor allem zu beachten, dass hochwertige und qualitative Arbeit und eine individuelle Mandantenbetreuung, die keine Massenabfertigung darstellt, seinen Preis hat.
Der Bereich des Hochschulzulassungsrechts ist ein sehr komplexes und ein dem stetigen Wandel unterliegendes Rechtsgebiet, welches nur von Anwälten vertreten werden kann, die sich mit großem Zeitaufwand und harter Arbeit in diese schwierige Materie eingearbeitet haben und über Erfahrungen in diesem Bereich verfügen. Die Kapazitätsberechnungen der Universitäten müssen jedes Semester erneut analysiert werden, um versteckte Kapazitäten und falsche Berechnungen aufzudecken.
Fragen Sie uns, in welcher Höhe in Ihrem Fall und für Ihr Wunschstudium Kosten auf Sie zukommen können.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie oder Ihre Eltern über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist eine Übernahme (zumindest teilweise) durch diese für Studienplatzklagen und Hochschulrecht möglich, wenn Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag diesen Bereich mitversichert hat und Ihre im Vertrag vereinbarte Wartezeit aus dem Vertrag bereits abgelaufen ist.
Dies regeln die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) Ihres Versicherungsvertrages.
Notwendig ist, dass Ihr Vertrag den Bereich – Verwaltungsrechtsschutz -beinhaltet, wobei das Hochschulzulassungsrecht/ Hochschulrecht nicht ausgeschlossen sein darf.
Seit dem Jahr 2009/2010 versichern nur noch wenige Rechtsschutzversicherungen die Führung von Studienplatzklagen, bzw. beschränken den Umfang der Klageverfahren erheblich.
Daher profitieren oft Mandanten von der Übernahme durch eine Rechtsschutzversicherung, die über einen älteren Rechtsschutzversicherungsvertrag verfügen, in dem die Übernahme von Studienplatzklagen nicht beschränkt oder ausgeschlossen ist.
Folgende Versicherungen haben in Alt-Verträgen Rechtsschutz für Klagen gewährt:
Concordia, Allianz, R+V, DEVK, ARAG, D.A.S., DEURAG, Domcura, VHV, Roland, ÖRAG, Provinzial, HDI-Gerling, Zurich, Auxilia, Rechtsschutz-Union.
Wir raten unseren Mandanten mit Alt-Verträgen daher keinesfalls, ihren Vertrag auf Veranlassung ihrer Versicherung zu “optimieren” oder zu aktualisieren.
Die neuen Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen schließen meist die Führung von Studienplatzklagen aus.
Aktuell sind wir darüber informiert, dass folgende Versicherungen noch Rechtsschutz für Studienplatzklagen anbieten, allerdings nur in beschränktem Umfang:
- die Advocard (auf ein Klageverfahren beschränkt, jedoch mit einer langen Wartezeit von 12 Monaten)
- die Allrecht-Versicherung (auf ein Klageverfahren beschränkt)
Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherung genau auf den jeweiligen Tarif und Versicherungsumfang!
Alle Angaben zu den Versicherungen sind ohne Gewähr, da die Versicherungen jederzeit den Versicherungsschutz für Studienplatzklagen beschränken und ausschließen können.
Daher sollten die Mandanten, die absehen können, dass Sie keine Zulassung im ordentlichen Bewerbungsverfahren erhalten, so schnell wie möglich eine passende Versicherung abschließen.
Nach dem Abschluss einer Versicherung müssen die Versicherungsnehmer in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten oder höher vor der Inanspruchnahme Ihrer Versicherung abwarten.
Bei der Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und bei der Auswahl der passenden Versicherung sind wir Ihnen gerne behilflich und prüfen für Sie unverbindlich und als Serviceleistung den Versicherungsumfang Ihres Vertrages.
Wir stellen auch gerne für Sie eine unverbindliche Deckungsschutzanfrage vor der Einleitung der Verfahren, sollte es von den einzuhaltenden Fristen und der Zeit vorab möglich sein.



