Rechtsanwalt Studienplatzklage | 60323 Frankfurt | 35390 Gießen

Medizin einklagen

Mit erfahrenen Anwälten den Studienplatz in der Medizin einklagen

Zwar ist ein Studium in der Medizin zulassungsbeschränkt, jedoch sind Zulassungsbeschränkungen nur rechtmäßig, wenn die Universitäten auch tatsächlich sämtliche zur Verfügung stehenden Kapazitäten vollständig ausgeschöpft haben. Dieses Kapazitätsausschöpfungsgebot wurde durch das Bundesverfassungsgericht in seinem „Numerus-Clausus Urteil“ aus dem Jahre 1972 festgelegt.

Sich seinen Studienplatz in der Medizin einklagen, kann ein probates Mittel sein, da kaum eine Hochschule tatsächlich ihre Kapazitäten gänzlich ausschöpft, wie es der Gesetzgeber und die höchstrichterliche Rechtsprechung für eine fundierte Absage verlangt. Vielleicht haben auch Sie schon darüber nachgedacht, Ihren Studienplatz in der Medizin einklagen zu lassen und möchten sich dabei auf eine Rechtsanwaltskanzlei verlassen, die bereits über eine hinreichende Erfahrung in diesem speziellen Rechtsgebiet verfügt.

In diesem Fall können wir als spezialisierte Kanzlei für Hochschulzulassungsrecht Ihnen weiterhelfen, einen Studienplatz in der Medizin, Psychologie, Zahnmedizin oder einem anderen zulassungsbeschränkten Fach einzuklagen. In vielen Fällen sind die Ablehnungen nicht begründet und Sie als Studienbewerber sollten sich dagegen zur Wehr setzen, indem Sie Ihren Studienplatz in der Medizin oder einem anderen zulassungsbeschränkten Studienfach einklagen lassen.

Scheuen Sie also nicht den juristischen Weg, dessen Kosten eventuell auch von einer geeigneten Rechtsschutzversicherung von Ihnen oder Ihren Eltern gedeckt werden können. Die in den Bescheiden ausgewiesenen Wartezeiten sind keine verbindlichen Maßstäbe für die Zukunft und können sich stetig bei einem Zuwachs an Bewerberzahlen verlängern- das gleiche gilt für den Numerus Clausus des betreffenden Faches, dieser kann stetig sinken.

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