Medizinstudium Numerus Clausus
Medizinstudium auch ohne Erreichen des Numerus clausus möglich
Bei einem Medizinstudium den Numerus clausus zu erreichen und direkt zu einem Studium zugelassen zu werden, ist für junge Menschen mit abgeschlossener Schulausbildung eine Herausforderung.
Doch selbst wenn Sie es schaffen, den bisher vorliegenden Numerus clausus für das Medizinstudium an einer bestimmten Hochschule zu erreichen, ist dies keine Garantie, dass die Universität Sie auch tatsächlich zum laufenden Semester aufnimmt.
Nicht selten kommt es zu einer überraschenden Absage des Studienplatzes, selbst dann, wenn für das Medizinstudium die bisher vorliegende Auswahlgrenze des NC problemlos erreicht wurde. Die bisher geführten Numerus clausus- Statistiken sind für die Zukunft nicht bindend.
Wenn auch Sie sich als Student mit dieser Tatsache nicht abfinden wollen, dass Sie trotz erreichtem Numerus clausus nicht zum Medizinstudium zugelassen werden, und prüfen möchten, ob es rechtliche Schritte gegen die Ablehnung der Hochschule gibt, können wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei im Hochschulrecht weiterhelfen.
In vielen Fällen mag für ein Medizinstudium der Numerus clausus die entscheidende Messlatte sein, doch selbst wenn dieser knapp nicht erreicht wird, muss einem Studienbeginn nicht zwingend etwas im Wege stehen.
Durch eine Studienplatzklage können auch Sie sich dafür entscheiden, den juristischen Weg gegen die Hochschule zu gehen und schließlich doch noch eine fristgerechte Immatrikulation zu erreichen. Kaum eine Universität schöpft tatsächlich ihre Kapazitäten in vollem Umfang aus – daher sind die Ablehnungen der Universitäten und Hochschulen oftmals rechtlich bedenklich. Auch wenn Sie nicht den Numerus Clausus Ihres Studienfaches erreichen, kann für Sie das Medizinstudium bzw. der Studienbeginn in greifbare Nähe rücken.
Nehmen Sie gerne – zunächst völlig unverbindlich – mit uns Kontakt auf und fragen Sie nach den rechtlichen Möglichkeiten in Ihrer Situation! Eine örtliche Nähe zu unserem Büro ist nicht erforderlich. Wir führen Studienplatzklagen deutschlandweit durch!



