Rechtsanwalt Studienplatzklage | 60323 Frankfurt | 35390 Gießen

Quereinstieg Medizin

Studienplatzklage – sichern Sie sich Ihren Quereinstieg in die Medizin

Für viele Interessenten gestaltet sich der Quereinstieg in die Medizin äußerst schwierig. Auch Bewerber, die den erforderlichen Numerus Clausus erreicht haben, werden nicht selten von Hochschulen abgewiesen. So kommt es gerade für diejenigen, die den Quereinstieg in die Medizin wagen, häufig zu längeren Wartezeiten. Gegen die Ablehnung durch eine Hochschule können Sie allerdings rechtlich vorgehen und einen Studienplatz einklagen.

Dabei sind wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte gerne behilflich. Mit unserer großen Kompetenz prüfen wir bundesweit Ihre Möglichkeiten und vertreten Sie engagiert, wenn Sie gegen einen Ablehnungsbescheid klagen und so Ihren Quereinstieg in die Medizin sichern möchten. Eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen bildet die Grundlage für eine individuelle Vertretung der Interessen unserer Mandanten.

Ein Nein seitens der Hochschule bedeutet nicht das Ende Ihrer Träume. Wir setzen uns für Ihr Recht auf den Quereinstieg in die Medizin ein. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Informationen zum Quereinstieg in die Medizin mithilfe einer Studienplatzklage erhalten Sie telefonisch unter den Rufnummern 069-310 19 173 (Kanzlei Frankfurt) und 0641- 97 22 538 (Kanzlei Gießen) oder per E-Mail an info@kanzlei-rose.com.