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Studienplatz einklagen

Studienplatz einklagen: eine Möglichkeit, um Zulassungsbeschränkungen zu überwinden

Nach jahrelangem Büffeln in der Schule haben Sie endlich Ihre allgemeine Hochschulreife in der Tasche und wollen sich nun mit vollem Elan Ihrem Studium widmen, sehen sich nun jedoch mit der begrenzten Anzahl von Studienplätzen an den Hochschulen konfrontiert. Numerus Clausus und andere Zulassungsbeschränkungen verhindern, dass Sie Ihr Wunschstudium sofort antreten können. In dieser Situation suchen viele angehende Studenten nach einem Lösungsweg und stellen sich die Frage: Kann man einen Studienplatz auch einklagen? Um die Antwort vorwegzunehmen: Man kann! Staatliche Universitäten müssen ihre Kapazitäten planen und Kriterien festlegen, wie viele Studienplätze unter den Bewerbern zu vergeben sind.

Wollen Sie Ihren Studienplatz einklagen, müssen Sie der Universität nachweisen, dass noch Kapazitäten in Ihrem Studiengang frei sind und dass Sie einen Studienplatz aus dieser freien und versteckten Kapazität begehren. Der Begriff “Studienplatz einklagen” oder „Studienplatzklage“ ist etwas irreführend, da es sich hierbei zunächst nicht um eine vollwertige Klage im verfahrensrechtlichen Sinne handelt, sondern um einen Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Vorbedingung für das gerichtliche Verfahren beim Studienplatz Einklagen ist der an die jeweilige Universität zu stellende Antrag auf “Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität”. Als spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Ihren Studienplatz einklagen wollen und informieren Sie umfassend über den Ablauf, die Chancen und über entstehende Kosten eines Klageverfahrens.

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