Studienplatzklage in höhere Fachsemester und in den klinischen Studienabschnitt
Sie haben im Ausland studiert oder bereits in einem anderen Fach Studienleistungen für Ihren Wunschstudiengang erworben und begehren die Zulassung in ein höheres Semester Ihres Wunschstudienganges?
Da mittlerweile auch Rückkehrer aus dem Ausland und Quereinsteiger nicht mehr ohne Weiteres eine Zulassung zum klinischen Studienabschnitt und zu höheren Fachsemestern erhalten, führen wir auch Studienplatzklagen durch, die sich auf eine Zulassung zu einem höheren Semester richten.
Wichtig ist hierbei, dass Ihre Leistungsnachweise bei der zu wählenden Universität anerkannt sind oder anerkannt werden.
Medizinstudenten aus dem Ausland, z.B. aus Tschechien und Ungarn, benötigen daher zunächst einen Anerkennungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamtes, um bei einer deutschen Universität die Zulassung zum Studium zu erhalten.
Der klinische Studienabschnitt, insbesondere das 5. Fachsemester, weist zunehmend Engpässe auf, und kann bei einer Rückkehr aus dem Ausland zu Absagen im regulären Bewerbungsverfahren führen.
Im regulären Vergabeverfahren an den Hochschulen werden die Plätze in den höheren Fachsemestern nach einer gewissen Rangfolge von Bewerbern vergeben und setzen voraus, dass überhaupt Studienplätze im jeweiligen Semester frei geworden sind.
Die Vergabekriterien regeln die Vergabeverordnungen für Studienplätze der jeweiligen Bundesländer.
Meist erfolgt die Vergabe an Studienbewerber nach der folgenden Abstufung:
1. Primär werden Bewerber berücksicht, die an der jeweiligen Hochschule eine Zulassung der Stiftung für Hochschulzulassung oder eine Zulassung im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) vorweisen.
2. An zweiter Stelle werden Bewerber berücksicht, die an einer deutschen Hochschule eine Teilzulassung (vorklinischer Studienabschnitt) haben.
3. An dritter Stelle stehen Bewerber mit anrechenbaren Studienleistungen aus dem Ausland.
4. An vierter Stelle stehen Quereinsteiger, also Bewerber, die in einem anderen Studiengang eingeschrieben waren und anrechenbare Leistungen im beantragten Studiengang (z.B. Medizin) erworben haben.
Daher ist der Einstieg im regulären Vergabeverfahren für Quereinsteiger und Auslandsrückkehrer meist schwierig, da diese in der Regel an letzter Stelle der Vergaberangfolge stehen und Plätze in der Klinik nur vergeben werden, wenn diese noch über freie Plätze verfügt.
Die Studienplatzklagen in höhere Fachsemester oder für den klinischen Studienabschnitt sind besonders zu empfehlen, da in den höheren Fachsemestern weniger Kläger um die Studienplätze streiten und daher bei paralleler Klageführung gegen mehrere Universitäten sehr gute Erfolgschancen bestehen.
Auch hier gilt es jedoch, sich möglichst frühzeitig über die Möglichkeiten eines Klageverfahrens zu informieren, um Frist- und Formerfordernisse einzuhalten und damit die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang eines Verfahrens zu erhöhen.



