Rechtsanwalt Studienplatzklage | 60323 Frankfurt | 35390 Gießen

Studienplatzklage, Hochschulzulassungsrecht und Hochschulrecht:

Herzlich willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Rose!

Wir sind bundesweit auf die Beratung und Vertretung von Studienplatz-Bewerbern bei der Führung von Klagen gegen Universitäten und Fachhochschulen spezialisiert.
Wenn Sie nicht über den geforderten Numerus Clausus in Ihrem Studienfach verfügen, dann kommt für Sie möglicherweise der Weg über eine Studienplatzklage in Frage. So könnten Sie dank Studienplatzklage bereits im nächsten Semester Ihr Wunschstudium beginnen, ohne lange Wartezeiten auf sich zu nehmen. Mit der Studienplatzklage können Sie, trotz eines Ablehnungsbescheides der Hochschule oder ZVS und einer nicht ausreichenden Abiturnote, einen Studienplatz einklagen.
Verfassungsrechtlich hat jeder Studienplatzbewerber das Recht auf freie Berufs- und Studienwahl. Dieses verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht wird jedoch durch die Zulassungsbeschränkungen der einzelnen Studiengänge beeinträchtigt und verletzt.
Wir haben stets die Ziele unserer Mandanten im Blick und erarbeiten für jeden unserer Mandanten eine individuelle und zielorientierte Möglichkeit, um deren rechtliche Interessen erfolgreich umzusetzen. Dazu gehört vor allem auch eine reale Einschätzung von Erfolgschancen bei der Führung von Studienplatzklagen.
Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Führung einer erfolgreichen Studienplatzklage zusammengestellt.

Sie erhalten eine Übersicht zu

  • den Studienplatzklagen Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin
  • den Studienplatzklagen in höhere Fachsemester und in den klinischen Studienabschnitt/ Quereinstieg, z.B. von der Zahnmedizin zur Humanmedizin
  • den Studienplatzklagen aus weiteren Fachbereichen, z.B. Psychologie, Pharmazie, Lehramt, Soziale Arbeit, BWL, Jura, u.a.

Studienplatzklagen sind in allen zulassungsbeschränkten Fächern möglich.
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und das Verfahren einer Studienplatzklage, wenn Sie einen Platz in Ihrem Wunschstudiengang nicht erhalten. Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig!
Beratungsgespräche zu einer Studienplatzklage sind sowohl persönlich, als auch telefonisch möglich.
Wir beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragestellungen aus dem Bereich des Hochschul- und Hochschulzulassungsrechts und zum Bereich der Studienplatzklage!

Mehr zu Studienplatzklage Medizin, Zahnmedizin und Psychologie

Sprechen Sie uns gerne an!