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Studium einklagen

Studium einklagen, geht das überhaupt?

Sie haben eine Absage der Hochschule für Ihren Wunschstudiengang erhalten? Nutzen Sie die Möglichkeit einer Studienplatzklage! Ein Studium einklagen zu lassen ist in vielen Fällen erfolgsversprechend. Im Rahmen der sogenannten Kapazitätsklage wird die Hochschule auf die Nichtausschöpfung von Kapazitäten verklagt. Dabei ist zu beachten, dass für Studienplatzbewerber ein verfassungsmäßig geschütztes Recht auf freie Berufswahl gilt. An den Hochschulen sind nur begrenzt Studienplätze vorhanden, so dass längst nicht alle
Bewerber berücksichtigt werden können. Ihre Chance: das Studium einklagen!

Die Universitäten müssen sich jedoch strikt an das geltende Recht halten, welches die Ausnutzung sämtlicher Ausbildungskapazitäten verlangt. So unterliegen Hochschulen einem komplizierten Berechnungsverfahren zur Festsetzung der zu vergebenden Studienplätze. Ein Studium einklagen zu lassen, ist unter diesen Voraussetzungen sehr vielversprechend. Insbesondere in den harten Numerus Clausus – Fächern, speziell in den medizinischen Studiengängen, ist eine Studienplatzklage oft die einzige Möglichkeit, lange Wartezeiten zu vermeiden.

Informieren Sie sich rechtzeig, wenn auch Sie Ihr Studium einklagen möchten. Ein Studium einklagen, können Sie zum ersten Fachsemester eines Studienganges oder auch in ein höheres Fachsemester, z.B. nach einem vorangegangenen Auslandsstudium oder auch bei einem geplanten Quereinstieg wegen bereits erlangter und anrechenbarer Studienleistungen aus einem anderen Studiengang.

Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei helfen wir Ihnen bundesweit dabei, den Traum vom Wunschstudium wahrzumachen, indem wir Ihr Studium einklagen. Wir unterstützen und betreuen Sie auf dem Weg zur Erlangung Ihres Studienplatzes – beginnend bei der richtigen Bewerbungsstrategie bei Hochschulstart und bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsschutzversicherung, bis hin zur Beratung bei einem Quereinstieg in ein fachähnliches Studium und der Aufklärung über den genauen Ablauf, die Chancen und Kosten bei der Führung einer Studienplatzklage. Ein Studium einklagen zu lassen, ist dann erfolgreich, wenn die Berechnungen zur Studienplatzvergabe fehlerhaft sind oder es gelingt mit der jeweiligen Universität oder Fachhochschule einen Vergleich zu schließen. Nachdem die Zahl der Bewerber, die ihr Studium einklagen möchten, erfahrungsgemäß in den medizinischen Studiengängen sehr hoch ist, ist es zur Chancenerhöhung sinnvoll, die Klage auf mehrere Universitäten auszuweiten und sogenannte Rundschlagverfahren durchzuführen.

Wichtig ist in allen Fällen, sich so früh wie möglich umfassend zu informieren, am Besten schon vor der Hochschulbewerbung und vor der Absage durch die Hochschule oder die Stiftung für Hochschulzulassung, da die Taktik, wie sich das Studium am Besten einklagen lässt, je nach Fach und Leistungskriterien des Mandanten unterschiedlich verläuft und bereits vor dem Erhalt der Ablehnungsbescheide in einigen Bundesländern entscheidende Fristen zur Führung von Studienplatzklagen ablaufen. Nach dem Erhalt eines
Ablehnungsbescheides ist allerdings in vielen Bundesländern auch noch das Studium Einklagen möglich. Zur Chancenoptimierung beim Studium Einklagen ist jedoch eine Beratung zu einem frühen Zeitpunkt empfehlenswert.

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